Quantcast
Channel: Kommentare zu: “Emmely” vor dem Bundesverfassungsgericht
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2

Von: Gregor

$
0
0

@Kerstin S. Schwarz:
In der Tat, man sollte immer wissen, wovon man redet. Ich habe die beiden Urteilsbegründungen gelesen. M. E. hat der Richter der ersten Instanz, wie die Richterin der zweiten aber nicht “viele Aspekte einbezogen”, sondern vor allem eine Interessenabwägung abgeliefert, die zwar standesüblich sein mag, in ihrer formalen Unausgewogenheit (jeweils ein Satz ohne Nebensatz mit einer knappen Aufzählung von Gründen, die für das Interesse der Beschäftigten sprechen gegenüber mehreren Absätzen für die Arbeitgeberseite, eine völlige Überverallgemeinerung von durchaus alltagsweltlichen Begriffen, wie etwa “Vertrauen”, Belegen aus BAG-Urteilen etc) jedem in arbeitsrechtlichen Dingen uneingeweiten ins gesicht schlagen müssen.

Außerdem war ich auch bei jedem Prozesstermin und weiß daher, was *nicht* in der Urteilsbegründung steht. So sollen Verdachtskündigungen nur zulässig sein, wenn der Arbeitgeber alles mögliche unternimmt, den Sachverhalt aufzuklären. Der Umstand dass Kaiser’s erst die Beschäftigte erst *nach* der Löschung von Videobändern, die aufschlussreich gewesen sein könnten, über den Vorwurf gegen sie informierte taucht z. B. im Urteil nicht auf…


Viewing all articles
Browse latest Browse all 2

Latest Images